An erster Stelle steht der Mensch mit seinem Problem. Doch natürlich hat jede anwaltliche Begleitung seinen Preis.

Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mich um alle meine Mandanten in gleichem Maße gerne kümmere und dafür Sorge trage, dass die Interessen aller meiner Mandanten effektiv vertreten werden – egal, ob PKH oder Selbstzahler. In jedem Fall prüfe ich für Sie dann die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu erhalten. Bei umfangreichen Tätigkeiten, wie besonderen Problemen im Kindesumgang oder der elterlichen Sorge, vereinbare ich mit Ihnen jedoch eine Vergütungsvereinbarung, die vom gesetzlichen Vergütungsanspruch abweicht, damit ich Ihnen und Ihrem Problem die nötige zeitliche Aufmerksamkeit und Einarbeitung leisten kann.

Mein Bemühen ist es aber immer, eine gütliche Einigung zu finden. Das Gericht sollte immer nur das letzte Mittel der Wahl sein. Denn: Eine gütliche Einigung schont Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven!

Beratung / Außergerichtliche Tätigkeit

Eine Rechtsberatung kann natürlich nicht kostenlos sein. Entscheidende Kriterien für die Höhe der Kosten sind der Umfang und die Schwierigkeit Ihrer Rechtsangelegenheit. Schwierigkeit und Umfang bespreche ich daher mit Ihnen im Verlauf der Erstberatung. Die Kosten für eine Erstberatung können daher zwischen 100,00 € und 190,00 € zzgl. MwSt variieren.

Für eine außergerichtliche Tätigkeit, die umfangreich und von besonderer Bedeutung für Sie ist, vereinbare ich mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung, die von dem gesetzlichen Vergütungsanspruch abweicht.

Sollten Ihre finanziellen Mittel es nicht erlauben, in außergerichtlichen Fällen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und wenn Sie in Hamburg leben oder arbeiten, möchte ich Sie auf die „ÖRA“ hinweisen. Die Öffentliche Rechtsauskunft der Hansestadt Hamburg berät sie in außergerichtlichen Fällen, in denen eine Prozesskostenhilfe noch nicht in Betracht kommt.

Weiteres finden Sie unter  https://www.hamburg.de/recht/oera

Gerichtliche Vertretung

Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich oft nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei geht das Gesetz für die Berechnung der Gebühren (beispielsweise in Familienstreitigkeiten oder anderen Zivilsachen) vom Gegenstandswert der Sache aus. Meist ist es daher ganz einfach, Ihnen schon bei der ersten Beratung die möglichen Kosten aufzuzeigen. Bei aufwendigen oder komplizierten Streitigkeiten treffe ich mit Ihnen jedoch eine Honorarvereinbarung, die vom gesetzlichen Vergütungsanspruch abweicht. Sprechen Sie mich hierauf einfach an.

Mediation

Als ausgebildete Mediatorin stehe Ihnen jederzeit zu einem kostenlosen Informationsgespräch zum Thema Mediation zur Verfügung, und berate Sie gerne, ob Mediation in Ihrem konkreten Fall Erfolg verspricht, oder nicht.

Die Kosten für ein Mediationsverfahren werden in einer individuellen Vergütungsvereinbarung getroffen. Die Kosten werden pro Sitzung abgerechnet und liegen üblicherweise zwischen 100 und 200 € zuzüglich MwSt.